bahn-flottenmanagement, ECM (1-3)

 

Die optimale Lösung für Fahrzeughalter mit wenigen Fahrzeugen

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 und die europäische Richtlinie (EU) 2016/798 über die Eisenbahnsicherheit, regeln die Zertifizierung der für die Instandhaltung zuständigen Stelle, Entity in Charge of Maintenance (ECM).

Die DVO 2019/779 ist in der EU bereits vollständig in Kraft getreten. Die komplette Umsetzung ins Schweizer Recht, wird voraussichtlich auf Mitte 2024 erfolgen. Dann werden, nebst den Güterwagen, neu auch Triebfahrzeuge und Personenwagen der DVO 2019/779 unterstellt.

Die Eisenbahn-Verkehrs-Unternehmen (EVU) und die Halter von Eisenbahnfahrzeugen sind für die Instandhaltung jedes ihrer Eisenbahnfahrzeuge zuständig (ECM).

Sie können die Aufgaben der für die Instandhaltung zuständigen Stelle (ECM) selber wahrnehmen, oder per Vertrag auf einen Dritten übertragen.

Bahn-Support ist der ideale Partner für Unternehmen, welche diese Funktion auslagern möchten.